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GA-Tageskarten SBB für Einwohnerinnen und Einwohner von Bözen, Effingen, Elfingen, Hornussen und Zeihen
Infos siehe hier
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Die Gemeindekanzlei |
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Umfrage der Bevölkerung von Bözen zum stationären
Betreuungsangebot im Alter
96 Personen haben sich an der Umfrage beteiligt, die im
Mitteilungsblatt vom 13. Juli 2010 veröffentlicht wurde - Herzlichen Dank!
Wo wollen Sie den Lebensabend verbringen, wenn es in
ihrem Zuhause nicht mehr möglich ist? Das war die grundsätzliche Frage.
Zur Auswahl standen
- das Alters-
und Pflegeheim Brugg
- das Alters-
und Pflegeheim Frick
- das Alters-
und Pflegeheim Laufenburg
- sonstiges
Alters- und Pflegeheim , z. Bsp. in der Nähe meiner Kinder
Hier der Überblick der Auswertung:
20 % möchten sich nach Brugg orientieren
60 % bevorzugen Frick
4 % wünschen sich Laufenburg
16 % äussern den Wunsch nach anderen Möglichkeiten
Das Ergebnis der Umfrage hilft dem Gemeinderat bei der
Erfüllung seiner Aufgabe der Pflegeheimkonzeption.
Der Gemeinderat
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Parkplatzsituation beim Gemeindehaus
Die Parkplatzsituation beim Gemeindehaus stellt schon
seit Jahren ein Problem dar. Wer auf der Gemeindeverwaltung etwas erledigen
muss oder einen Anlass im Gemeindesaal besuchen will, findet oft keinen
Parkplatz, da die Abstellplätze der Gemeinde häufig durch Bewohner der
benachbarten Häuser oder deren Besucher und weitere unberechtigte Personenwagen
belegt sind. Mehrfach werden die Autos auch an der westlichen Gemeindehausmauer
parkiert, obwohl die Zufahrt in Richtung Bauamt verboten ist (Fahrverbot).
Die Bevölkerung wird aufgefordert, die signalisierten
Bestimmungen einzuhalten. Der Gemeinderat wird künftig Kontrollen durchführen
und gegen Fehlbare Strafantrag mit Busse beim Bezirksgericht erheben.
Der Gemeinderat
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Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern
Die Eigentümer von Grundstücken an Gemeindestrassen und
Wegen werden ersucht, ihre an der Strasse stehenden Bäume und Sträucher bis
spätestens 30. September 2010 zurückzuschneiden. Gemäss §§ 109 bis 112 des
kantonalen Baugesetzes vom 1. September 1993 gelten hiefür folgende
Vorschriften:
1.
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Die öffentlichen Strassen und deren Einrichtungen
(Strassenbeleuchtung, Hydranten, Wegweiser, etc.) dürfen vom anstossenden
Grundeigentum aus durch äume und Sträucher nicht beeinträchtigt werden.
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2.
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In das Strassengebiet hineinreichende Bäume sind auf
eine Höhe von 4.50 m, ab Fahrbahnrand gemessen, aufzuasten.
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3.
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Hecken und Sträucher sind auf 0.60 m Abstand, gemessen
vom Strassenmark, zurückzuschneiden. Bei Gehwegen hat der Rückhau auf
Hinterkante Trottoir zu erfolgen. |
4.
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In Sichtzonen muss ein sichtfreier Raum zwischen einer
Höhe von 0.80 m und 3.00 m gewährleistet sein (§ 45 der Allg. Verordnung zum
Baugesetz vom 23. Februar 1994). |
Wo das Zurückschneiden nicht innert der gesetzten Frist
vorgenommen wird, lässt der Gemeinderat die notwendigen Arbeiten ohne weitere
Ankündigung auf Kosten des betreffenden Grundeigentümers durch das Bauamt
/Forstamt ausführen.
Die Grundeigentümer werden darauf hingewiesen, dass sie
für Unfälle, die aus der Unterlassung des Rückschnitts entstehen können,
haftbar sind.
Der Gemeinderat
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Anlauf- und Beratungsstelle gemäss Pflegegesetz
Haben Sie Fragen zum Thema Alter oder Älterwerden? Bei
der Anlauf- und Beratungsstelle gemäss Pflegegesetz erhalten Sie von
kompetenten Fachleuten Auskünfte zu allen Fragen rund um das Alter. Die Anlauf-
und Beratungsstelle ist wie folgt erreichbar:
| Telefon |
0848 40
80 80 |
| Telefonzeiten |
08.00
– 11.30 Uhr und 13.30 – 17.00 Uhr |
| Website |
www.info-ag.ch |
| E-Mail |
beratung@info-ag.ch |
| Postadresse |
Anlauf-
und Beratungsstelle
Postfach
5001 Aarau |
| Persönliche Beratung |
Beratungsstelle
der
Pro Senectute
Aargau
Bahnhofstrasse
5
5200 Brugg |
| Fax |
056 441 06
40 |
Der Gemeinderat
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| Region Brugg - News & Infos siehe hier |
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