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08-12 und 14-1730 h
FR
08-12 h

 
GA-Tageskarten SBB für Einwohnerinnen und Einwohner von Bözen, Effingen, Elfingen, Hornussen und Zeihen

Infos siehe hier

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Die Gemeindekanzlei
 
 

Umfrage der Bevölkerung von Bözen zum stationären Betreuungsangebot im Alter

96 Personen haben sich an der Umfrage beteiligt, die im Mitteilungsblatt vom 13. Juli 2010 veröffentlicht wurde - Herzlichen Dank!

Wo wollen Sie den Lebensabend verbringen, wenn es in ihrem Zuhause nicht mehr möglich ist? Das war die grundsätzliche Frage. Zur Auswahl standen

-     das Alters- und Pflegeheim Brugg
-     das Alters- und Pflegeheim Frick
-     das Alters- und Pflegeheim Laufenburg
-     sonstiges Alters- und Pflegeheim , z. Bsp. in der Nähe meiner Kinder

Hier der Überblick der Auswertung:

20 % möchten sich nach Brugg orientieren
60 % bevorzugen Frick
4 % wünschen sich Laufenburg
16 % äussern den Wunsch nach anderen Möglichkeiten

Das Ergebnis der Umfrage hilft dem Gemeinderat bei der Erfüllung seiner Aufgabe der Pflegeheimkonzeption.

Der Gemeinderat

 
 

Parkplatzsituation beim Gemeindehaus

Die Parkplatzsituation beim Gemeindehaus stellt schon seit Jahren ein Problem dar. Wer auf der Gemeindeverwaltung etwas erledigen muss oder einen Anlass im Gemeindesaal besuchen will, findet oft keinen Parkplatz, da die Abstellplätze der Gemeinde häufig durch Bewohner der benachbarten Häuser oder deren Besucher und weitere unberechtigte Personenwagen belegt sind. Mehrfach werden die Autos auch an der westlichen Gemeindehausmauer parkiert, obwohl die Zufahrt in Richtung Bauamt verboten ist (Fahrverbot).

Die Bevölkerung wird aufgefordert, die signalisierten Bestimmungen einzuhalten. Der Gemeinderat wird künftig Kontrollen durchführen und gegen Fehlbare Strafantrag mit Busse beim Bezirksgericht erheben.

Der Gemeinderat

 
 

Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern

Die Eigentümer von Grundstücken an Gemeindestrassen und Wegen werden ersucht, ihre an der Strasse stehenden Bäume und Sträucher bis spätestens 30. September 2010 zurückzuschneiden. Gemäss §§ 109 bis 112 des kantonalen Baugesetzes vom 1. September 1993 gelten hiefür folgende Vorschriften:
 
1.


Die öffentlichen Strassen und deren Einrichtungen (Strassenbeleuchtung, Hydranten, Wegweiser, etc.) dürfen vom anstossenden Grundeigentum aus durch äume und Sträucher nicht beeinträchtigt werden.
2.

In das Strassengebiet hineinreichende Bäume sind auf eine Höhe von 4.50 m, ab Fahrbahnrand gemessen, aufzuasten.
3.

Hecken und Sträucher sind auf 0.60 m Abstand, gemessen vom Strassenmark, zurückzuschneiden. Bei Gehwegen hat der Rückhau auf Hinterkante Trottoir zu erfolgen.
4.

In Sichtzonen muss ein sichtfreier Raum zwischen einer Höhe von 0.80 m und 3.00 m gewährleistet sein (§ 45 der Allg. Verordnung zum Baugesetz vom 23. Februar 1994).

Wo das Zurückschneiden nicht innert der gesetzten Frist vorgenommen wird, lässt der Gemeinderat die notwendigen Arbeiten ohne weitere Ankündigung auf Kosten des betreffenden Grundeigentümers durch das Bauamt /Forstamt ausführen.

Die Grundeigentümer werden darauf hingewiesen, dass sie für Unfälle, die aus der Unterlassung des Rückschnitts entstehen können, haftbar sind.

Der Gemeinderat 

 
 

Anlauf- und Beratungsstelle gemäss Pflegegesetz

Haben Sie Fragen zum Thema Alter oder Älterwerden? Bei der Anlauf- und Beratungsstelle gemäss Pflegegesetz erhalten Sie von kompetenten Fachleuten Auskünfte zu allen Fragen rund um das Alter. Die Anlauf- und Beratungsstelle ist wie folgt erreichbar:  

Telefon 0848 40 80 80
Telefonzeiten 08.00 – 11.30 Uhr und 13.30 – 17.00 Uhr
Website  www.info-ag.ch
E-Mail beratung@info-ag.ch
Postadresse Anlauf- und Beratungsstelle
Postfach
5001 Aarau
Persönliche Beratung Beratungsstelle der
Pro Senectute Aargau
Bahnhofstrasse 5
5200 Brugg
Fax 056 441 06 40

 Der Gemeinderat

 
 
 
 
 Region Brugg - News & Infos siehe hier
 
 
 
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